ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN SOWIE GARANTIE UND GEWÄHRLEISTUNG 01.04.2020.
Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten zusammen mit den spezifischen Bedingungen im Angebot oder in der Auftragsbestätigung für jeden Verkauf von Produkten zwischen Amin Power Energy, einem Vermittlungsunternehmen (nachstehend „AMIN” genannt) und einem Käufer (nachstehend „Kunde” genannt).
Im Falle von Streitigkeiten sind die besonderen Bedingungen maßgebend. Die Berufung des Kunden auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen wird zurückgewiesen. Abweichungen von diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Amin.
1. PREISE UND KONDITIONEN
Der Verkauf erfolgt im Werk des Herstellers. Die Preise gelten für alle Geschäfte EXW LOADED (Verladung der Ware auf ein vom Käufer zur Verfügung gestelltes Transportmittel, auch im Falle eines Zwischentransports), Incoterms® 2020 ICC.
Die Preise gelten für Produkte, die auf einen Lastwagen, Eisenbahnwaggon, Container oder anderes verladen werden. Das gesamte Risiko der Beschädigung oder des Verlusts der Produkte geht zum Zeitpunkt der Verladung und Sicherung des Produkts auf dem Transportmittel auf den Kunden über. Ungeachtet des Vorstehenden verbleiben die Produkte und/oder Maschinenersatzteile 10 Tage ab dem Datum, an dem Amin dem Kunden schriftlich mitteilt, dass die Produkte und/oder Ersatzteile verladebereit sind, bei den Lieferanten; nach Ablauf dieser 10 Tage geht die Gefahr der Beschädigung oder des Verlusts der Produkte auf den Kunden über.
2. ÜBERGABE ZUR NUTZUNG
Amin stellt dem Kunden qualifizierte Techniker zur Verfügung, die den Kunden bei der Inbetriebnahme der Produkte unter den folgenden Bedingungen unterstützen:
– Der Kunde trägt die Kosten für das technische Personal (in Höhe von 900,00 EUR pro Arbeitstag / Reisetag), die Kosten für Transport, Verpflegung und Unterkunft (Hotels, die mindestens einer Drei-Sterne-Kategorie nach europäischem Standard entsprechen, auf Basis von „Vollpension”) des technischen Personals von Amin.
– Die Inbetriebnahme der Produkte wird von Amin und dem Kunden gemeinsam durchgeführt.
– Sollte die Inbetriebnahme der Produkte aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht möglich sein, so ist die Leistung dennoch an Amin zu zahlen.
– Wenn die Zahlung (oder eine Teilzahlung) für die Produkte zum Zeitpunkt des Abschlusses der Abholung fällig ist und die Abholung aus Gründen, die dem Kunden zuzuschreiben sind, nicht abgeschlossen wird, gilt die Inbetriebnahme des Produkts einen Monat nach dem Lieferdatum (wie in Artikel 4 definiert) als erfolgreich abgeschlossen und die Zahlung an AMIN wird fällig.
3. INFOLINE – Telefonische Unterstützung
AMIN stellt dem Kunden 8 Stunden am Tag (8:00 bis 16:30 Uhr – polnische Zeitzone) und 5 Tage in der Woche (Montag bis Freitag) telefonische Unterstützung für den Betrieb der Produkte zur Verfügung.
4. GARANTIE
Die Garantien von Amin sind wie folgt:
– Für die Maschine: für einen Zeitraum von 12 (zwölf) Monaten ab dem Datum der Lieferung,
– Für Motoren und mechanische Teile: für einen Zeitraum von 12 (zwölf) Monaten ab dem Datum der Lieferung,
– Gilt für Umrichter, elektronische Teile: für einen Zeitraum von 6 (sechs) Monaten ab dem Datum der Lieferung.
Die Garantien von Amin erstrecken sich nicht auf Teile, die einem normalen Verschleiß unterliegen, oder auf elektrische Teile der Maschine. Für die Zwecke dieser Bestimmung bedeutet der Begriff „Lieferung” das Datum des CMR oder BDR / CIM oder des Frachtbriefs. Diese Garantie gilt nicht, wenn der Defekt, das Problem oder die Fehlfunktion auf eine unsachgemäße Wartung der Produkte durch den Benutzer oder eine unsachgemäße, unerfahrene oder inkompetente Verwendung der Produkte zurückzuführen ist, oder wenn der Benutzer ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Amin Änderungen an den Produkten vorgenommen hat, oder wenn die Produkte in irgendeiner Weise durch den Benutzer oder einen Dritten verändert wurden. Werden Mängel festgestellt, so wird Amin in Absprache mit dem Lieferanten und auf dessen Kosten nach eigenem Ermessen das mangelhafte Produkt oder die mangelhaften Bestandteile reparieren oder ersetzen oder den Preis des Produkts mindern. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Erstattung von direkten oder indirekten Schäden, die er im Falle eines Produktfehlers oder einer Nichtkonformität erleidet. Der Verkäufer garantiert nicht die Übereinstimmung der Produkte mit besonderen Spezifikationen oder technischen Merkmalen oder ihre Eignung für spezielle Anwendungen, es sei denn, diese Merkmale sind ausdrücklich im Angebot angegeben.
5. ERSATZTEILE
Sollten während der Garantiezeit Ersatzteile für die Produkte benötigt werden, so werden diese vom Hersteller über Amin kostenlos an den Kunden geschickt, DAP, Incoterms® 2020 ICC.
Ersetzte Teile werden vom Kunden nur auf Verlangen des Herstellers zur Überprüfung der Art des Schadens während der Garantiezeit an den Hersteller gesandt, Incoterms® 2020 ICC auf Kosten des Kunden.
Alle Arbeitskosten, die dem Kunden für den Austausch von Ersatzteilen während der Garantiezeit entstehen, gehen ausschließlich zu seinen Lasten. Amin stellt die erforderlichen Ersatzteile für die Produkte für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren ab dem Datum der Lieferung zur Verfügung.
Die Preise und Bestimmungen werden zum Zeitpunkt der Anfrage vereinbart.
Der Kunde ist nicht berechtigt, fällige Zahlungen an Amin aus irgendeinem Grund zurückzuhalten.
6. BETRIEBS- UND WARTUNGSANWEISUNGEN
Amin liefert zusammen mit den Produkten einen Satz Betriebs- und Wartungsanleitungen für die wichtigsten Komponenten in englischer Sprache.
7. ZAHLUNGSVERZUG
Im Falle der Nichtzahlung oder des Verzugs bei der Zahlung auch nur einer Rate des Preises oder einer der früheren Lieferungen, aus welchem Grund auch immer, einschließlich der Behauptung eines angeblichen Mangels oder einer Nichtkonformität der Produkte, hat der Verkäufer das Recht:
– die Lieferung von Produkten oder eine bereits geplante Lieferung auszusetzen;
– die vollständige und sofortige Zahlung aller fälligen Beträge zu verlangen, auch wenn Ratenzahlung vereinbart wurde;
– alle vom Käufer als Entschädigung gezahlten Beträge einzubehalten.
8. EIGENTUMSRECHTE
Amin behält sich das alleinige Eigentum an den verkauften Produkten bis zur vollständigen Bezahlung des Preises durch den Kunden vor. Daher ist der Kunde bis zur vollständigen Bezahlung der Produkte lediglich der Verwahrer der Produkte selbst, mit der daraus resultierenden Verpflichtung, die Produkte in einem perfekten Erhaltungszustand zu halten.
9. HÖHERE GEWALT
Jede Partei hat das Recht, die Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen auszusetzen, wenn die Erfüllung aufgrund von unvorhergesehenen Ereignissen, auf die sie keinen Einfluss hat, wie Pandemien, Streiks, Boykotts, Aussperrungen, Brände, Krieg (ob erklärt oder nicht), Bürgerkrieg, Aufruhr, Revolutionen, Requisitionen, Embargos, Stromausfälle, Verzögerungen bei der Lieferung von Bauteilen oder Rohstoffen, unmöglich oder übermäßig beschwerlich wird. Die Partei, die sich auf diese Klausel berufen will, muss die andere Partei unverzüglich schriftlich über das Eintreten und die Beendigung solcher Umstände höherer Gewalt unterrichten. Dauert die Unterbrechung aufgrund höherer Gewalt länger als sechs Wochen, hat jede Partei das Recht, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 10 Tagen schriftlich zu kündigen.
10. STREITBEILEGUNG
Alle Streitigkeiten, die sich aus den von Amin gelieferten Produkten ergeben, unterliegen dem Recht des Landes des Herstellers und werden ausschließlich dem Gericht im Land des Herstellers vorgelegt, das für die Parteien und den Streitgegenstand als ausschließlich zuständig gilt. Das Verfahren wird in englischer Sprache geführt.